Grundsteuer

Grundsteuer Bedarfsbewertung

Grundstücksbesitzer aufgepasst

Für Häuslebauer und solche, die es werden wollen

Als stolzer Grundstücksbesitzer werden Sie früher oder später mit dem Thema Grundsteuererklärung konfrontiert. Zuletzt wurde die Grundsteuer 2022 reformiert und dient als wichtige Bemessungsgrundlage Ihres Grundbesitzes. Der Wert eines unbebauten Grundstücks unterscheidet sich dabei aber nicht nur von dem eines bebauten Grundstücks, sondern orientiert sich darüber hinaus an dem Flächen- und Bodenrichtwert. Bei einem bebauten Grundstück wird außerdem der Sachwert hinzugezogen.

Jeder Grundstücksbesitzer ist verpflichtet

Wir haben an dieser Stelle eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie. Erstens: nach der neuen Reform muss nun jeder Eigentümer – unabhängig davon, ob sein Grundstück bebaut ist – die Grundsteuer als jährliche Abgabe entrichten. Zweitens: Wir lassen Sie mit dem Thema nicht alleine und sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Bedarfsbewertung. Gerne erstellen wir hierzu Ihre Grundsteuererklärung unter Einbezug aller Richtwerte und der entsprechenden Rechengrundlage. Vertrauen Sie den Experten.

Betriebliche Steuererklärungen

Betriebliche Steuererklärung

Widmen Sie sich Ihrem Business

Für Gewerbetreibende, Landwirtschaft und Freiberufler

Der Pflicht einer jährlichen Steuerauskunft müssen neben Privatpersonen auch Betriebe und Existenzgründer nachkommen. Sie dient dem Finanzamt als Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Steuerlast und ist demnach eine wichtige Obliegenheit für jedes Unternehmen. Oftmals bleibt im Arbeitsalltag jedoch kaum Zeit für die komplexe Erstellung einer Steuererklärung, ganz zu schweigen von der Auseinandersetzung mit immer wiederkehrenden Gesetzesänderungen im Steuerrecht. Hinzu kommt, dass sich betriebliche Steuererklärungen unterscheiden und maßgeblich von der Rechtsform des Unternehmens abhängig sind.

Damit Sie den Kopf für die Herausforderungen des Arbeitsalltags frei haben, unterstützen wir Sie gerne in allen Anforderungsbereichen des Steuerrechts und erstellen ihre betriebliche Steuererklärung zuverlässig und fristgerecht. Dabei haben wir uns insbesondere auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Unternehmen des landwirtschaftlichen Zweiges spezialisiert.

Gewerbebetriebe

Vielleicht fragen Sie sich, ob auch Ihr Unternehmen zu den Gewerbetrieben zählt. Denn die Abgrenzung ist in der ein oder anderen Branche unklar. Während z.B. Apotheken einen Gewerbebetrieb darstellen, zählen landwirtschaftliche Betriebe nicht dazu. Als Faustregel gilt daher folgende Definition: Gewerbetreibender ist jeder Unternehmer, der einer selbstständigen, nachhaltigen Tätigkeit nachgeht und sich zum Ziel setzt, mit dieser Arbeit Gewinn zu erzielen. Er ist damit Bestandteil des wirtschaftlichen Verkehrs. Ist dies bei Ihnen der Fall, sind Sie zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, deren Höhe vom Gewinn Ihres Unternehmens abhängig ist. Unser kompetentes Team lässt Sie in dieser Angelegenheit nicht alleine und unterstützt Sie in allen Belangen der Gewerbesteuer.

Landwirtschaft

Als Unternehmer in der Landwirtschaft ist für Sie die Steuererklärung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von Relevanz. Zur Land- und Forstwirtschaft zählen dabei alle Betriebe, welche die natürlichen Ressourcen zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie daraus entstehende Produkte nutzen. Teilweise sind zu diesem Zweck verschiedene Handlungsfelder eng miteinander verstrickt, sodass Ihre Einkünfte sich in unterschiedliche Arten unterteilen lassen. Liegen sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche Tätigkeiten vor, sind diese steuerrechtlich zu trennen. – Ein undurchsichtiges Unterfangen, das vielen Unternehmern einige Zeit und Mühe abverlangt. Ihnen geht es genauso? Dann zögern Sie nicht, wir helfen Ihnen gerne.

Selbstständige Freiberufler

Gehen Sie einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nach, unterliegen Sie zwar nicht der Gewerbesteuer, um eine Steuererklärung kommen Sie dennoch nicht drum herum. Im Fall einer freiberuflichen Tätigkeit handelt es sich um eine jährliche Einkommensteuererklärung inklusive einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Vor allem für neue Existenzgründer ist diese unliebsame Aufgabe eine zeitaufwändige Herausforderung. Sie möchten sich nicht mit Ihrer Steuererklärung herumplagen? Dann vertrauen Sie unserem Expertenteam und kontaktieren uns.

Private Steuererklärungen

Private Steuererklärung

Für die ganze Gesellschaft

Wir halten ihre steuerlast gering

Kennen Sie das? Der Stichtag zur Steuererklärung rückt immer näher und Prokrastination macht sich breit. Schließlich möchte man seine wohlverdiente Freizeit doch nicht mit lästigen Steuerformularen verbringen. Wir haben gute Nachrichten für Sie: Als Steuerberater kommen wir Ihrer jährlichen Steuererklärungspflicht gerne nach. Dabei ist es unsere höchste Priorität, Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten, indem wir alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Hierbei berücksichtigen wir genauestens die Werbungs- und Sonderausgaben unserer Mandanten, beziehen Erbschaften und Schenkungen in unsere Kalkulation mit ein. Manchmal bietet sich sogar der Wechsel einer Steuerklasse an, um die Steuerlast langfristig zu senken. Eine entsprechende Beratung ist in unserem Leistungsangebot selbstverständlich inbegriffen.

Wir prüfen zuverlässig - auch nach der Abgabe

Nach Erstellung der Steuererklärung ist unsere Arbeit aber noch nicht vollendet. Eingehende Steuerbescheide werden unsererseits kritisch geprüft und gegebenenfalls in Form eines Einspruchs abgelehnt. Auf diese Weise ersparen Sie sich undurchschaubare Problematiken, entgehen einer zu geringen Rückzahlung oder ungerechtfertigten Nachzahlungen. Neben der jährlichen Steuererklärung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in folgenden Angelegenheiten:

Vertrauen Sie unserer Expertise – Sie werden es nicht bereuen.

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung

Einfach mehr vom Einkommen

Das zahlt sich aus

Vielleicht zählen Sie auch zu den glücklichen Arbeitnehmern, die der Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht nachkommen müssen. Gehören Sie jedoch zum Personenkreis, der neben dem Hauptverdienst weitere Einnahmen erzielt oder einer bestimmten Steuerklasse zugeordnet ist, gilt für Sie die Pflicht einer jährlichen Steuererklärung.  

Profitieren Sie von den Vorteilen einer SteuererBeratung

So unliebsam diese Aufgabe für viele Menschen auch ist, so lohnenswert kann die Abgabe einer Einkommensteuererklärung letztendlich für die eigenen Finanzen sein. Das gilt ebenfalls für nicht auskunftspflichtige Personen und ist vor allem dann der Fall, wenn Ihre Werbungskosten und Sonderausgaben sehr hoch sind, oder Sie im Steuerjahr Ihre Steuerklasse gewechselt haben.

Damit Sie im Steuerdschungel nicht vollkommen auf sich alleine gestellt sind, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner gerne zur Seite und übernehmen für Sie bei Bedarf zuverlässig und fristgerecht die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung – für Privatpersonen und Unternehmer. Für Auszubildende, Studierende und Rentner. Für alle, die von den Vorteilen einer Steuerberatung profitieren wollen. Überzeugen Sie sich selbst.