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Betriebliche Steuererklärungen

Widmen Sie sich Ihrem Business

Für Gewerbetreibende, Landwirtschaft und Freiberufler

Der Pflicht einer jährlichen Steuerauskunft müssen neben Privatpersonen auch Betriebe und Existenzgründer nachkommen. Sie dient dem Finanzamt als Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Steuerlast und ist demnach eine wichtige Obliegenheit für jedes Unternehmen. Oftmals bleibt im Arbeitsalltag jedoch kaum Zeit für die komplexe Erstellung einer Steuererklärung, ganz zu schweigen von der Auseinandersetzung mit immer wiederkehrenden Gesetzesänderungen im Steuerrecht. Hinzu kommt, dass sich betriebliche Steuererklärungen unterscheiden und maßgeblich von der Rechtsform des Unternehmens abhängig sind.

Damit Sie den Kopf für die Herausforderungen des Arbeitsalltags frei haben, unterstützen wir Sie gerne in allen Anforderungsbereichen des Steuerrechts und erstellen ihre betriebliche Steuererklärung zuverlässig und fristgerecht. Dabei haben wir uns insbesondere auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Unternehmen des landwirtschaftlichen Zweiges spezialisiert.

Gewerbebetriebe

Vielleicht fragen Sie sich, ob auch Ihr Unternehmen zu den Gewerbetrieben zählt. Denn die Abgrenzung ist in der ein oder anderen Branche unklar. Während z.B. Apotheken einen Gewerbebetrieb darstellen, zählen landwirtschaftliche Betriebe nicht dazu. Als Faustregel gilt daher folgende Definition: Gewerbetreibender ist jeder Unternehmer, der einer selbstständigen, nachhaltigen Tätigkeit nachgeht und sich zum Ziel setzt, mit dieser Arbeit Gewinn zu erzielen. Er ist damit Bestandteil des wirtschaftlichen Verkehrs. Ist dies bei Ihnen der Fall, sind Sie zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, deren Höhe vom Gewinn Ihres Unternehmens abhängig ist. Unser kompetentes Team lässt Sie in dieser Angelegenheit nicht alleine und unterstützt Sie in allen Belangen der Gewerbesteuer.

Landwirtschaft

Als Unternehmer in der Landwirtschaft ist für Sie die Steuererklärung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von Relevanz. Zur Land- und Forstwirtschaft zählen dabei alle Betriebe, welche die natürlichen Ressourcen zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie daraus entstehende Produkte nutzen. Teilweise sind zu diesem Zweck verschiedene Handlungsfelder eng miteinander verstrickt, sodass Ihre Einkünfte sich in unterschiedliche Arten unterteilen lassen. Liegen sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche Tätigkeiten vor, sind diese steuerrechtlich zu trennen. – Ein undurchsichtiges Unterfangen, das vielen Unternehmern einige Zeit und Mühe abverlangt. Ihnen geht es genauso? Dann zögern Sie nicht, wir helfen Ihnen gerne.

Selbstständige Freiberufler

Gehen Sie einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nach, unterliegen Sie zwar nicht der Gewerbesteuer, um eine Steuererklärung kommen Sie dennoch nicht drum herum. Im Fall einer freiberuflichen Tätigkeit handelt es sich um eine jährliche Einkommensteuererklärung inklusive einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Vor allem für neue Existenzgründer ist diese unliebsame Aufgabe eine zeitaufwändige Herausforderung. Sie möchten sich nicht mit Ihrer Steuererklärung herumplagen? Dann vertrauen Sie unserem Expertenteam und kontaktieren uns.